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Heute habe ich mich, mit dem Thema Spekulationssteuer, befasst. Vielleicht beantwortet diese Mail, die ich einem Kunden verschickt habe, auch Ihre Fragen..

Ich konnte mich nicht mehr bezüglich deines alten Einkaufpreises erinnern.
Du musst den alten Kaufpreis+alle Kaufnebenkosten(Beratungskosten, Kaufgebühren, Telefongebühren, Fahrtkosten, Notar, Grunderwerbssteuer, vielleicht Makler..) + deine Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungen die du durchgeführt hast rechnen, alles zusammen. (z.B Euro 450.000,-)

Dann..

Nehmen wir an, es wird für EURO 500.000,- verkauft. Du musst die vorherige Summe abziehen (Anschaffungskosten, wie im Beispiel Euro 450.000,-) und den Rest als Reingewinn versteuern, in diesem Fall Euro 50.000,- (zu deinem persönlichen Steuersatz). Beispiel: Du gibst in deiner Steuererklärung an, das du sonstige Einkünfte > Private Veräußerungsgeschäfte hattest.
Somit erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen.

Außnahme:

Außerdem ist die Nutzung im Jahr des Verkaufs und den beiden vorherigen Jahren wichtig. Denn der Verkaufsgewinn ist nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich bzw. im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn du das Haus also mehrere Jahre besitzt, ist der Verkaufserlös steuerfrei, wenn dieses in den letzten drei Jahren in einem zusammenhängenden Zeitraum selbst bewohnt hast.

Ansonsten ist die Spekulationsfrist 10 Jahre. 🙊

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